Gefährliche Gegenstände
- Gepäckbestimmungen sind je nach Fluggesellschaft unterschiedlich. Es gelten die Bestimmungen der durchführenden Fluggesellschaften.
- Die Regelungen für Flug-Handgepäck und die aktuellen Sicherheitsbestimmungen sind einzuhalten.
Beispiele die je nach Airline und Land verboten sein können:
- Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage
- Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln
- Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher
- Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel
- leicht entzündliche Stoffe, z. B. Streichhölzer
- Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln
- Oxidierende Stoffe, z. B. Bleichpulver, Superoxid
- Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z. B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen
- Radioaktive Stoffe und Gegenstände
- Ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien
- Stark magnetische Materialien
- Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, die bereits kleinste Mengen Benzin enthalten haben (z.B. für Test.
Wir bitten jeden Fluggast sich vor Abflug bei der durchführenden Airline zu informieren welche Gegenstände verboten sind.
Neue Sicherheitsbestimmungen
Liste der verbotenen Gegenstände