Reisegepäck
Gepäckbestimmungen:
Gepäckbestimmungen sind je nach Fluggesellschaft unterschiedlich. Es gelten die Bestimmungen der durchführenden Fluggesellschaften. Die Regelungen für Flug-Handgepäck und die aktuellen Sicherheitsbestimmungen sind einzuhalten.
Freigepäck
Die Freigepäckgrenze für aufgegebenes Gepäck auf den Flügen der GP Aviation Ltd beträgt 20 kg je Passagier ab 12 Jahren.
Wir empfehlen, keine einzelnen Gepäckstücke mit einem höheren Gewicht als 32 Kg aufzugeben da Gepäckstücke über 32 Kg nicht akzepziert werden.
Übergepäck
Die Beförderung von Gepäck, das die geltenden Freigepäckgrenzen gewichtsmässig überschreitet, ist entgeltpflichtig.
Preisliste GP Aviation Ltd
- Für jedes Kilo das Überschritten wird werden 10,-€ pro Kg eingenommen.
- Für jedes extra Gepäck bis 20 Kg werden 75,-€ eingenommen.
- Handgepäck ist nur 6 Kg gestattet.
- Für UM Kinder Begleitung werden 50,-€ verlangt.
- Für Tiere bis 6 Kg werden 50,-€ verlangt.
- Bei Flügen mit GP Aviation darf jeder Passagier kostenlos ein Aufgabegepäckstück mit einem Gewicht von bis zu 20 kg aufgeben. Möchte ein Passagier innerhalb des Freigepäcklimits von 20 kg zwei Koffer aufgeben, fällt für das zweite Gepäckstück eine Gebühr von 30 € an.
Handgepäck
Aus Gründen der Sicherheit sowie der Bequemlichkeit ist nur ein Handgepäckstück pro Person in der Kabine gestattet. Das Handgepäck darf maximal ein Gewicht von 6 kg aufweisen und die Abmessungen dürfen 55 cm x 40 cm x 20 cm nicht überschreiten.
Es wird empfohlen, Wertgegenstände, Medikamente, verderbliche oder zerbrechliche Gegenstände im Handgepäck zu befördern. Im Übrigen gelten die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Hinweise zu Haftungsbeschränkungen.
Haftung für Schäden
Die Haftung für Fluggast-, Reisegepäck- und Güterschäden sowie Schäden aufgrund Verspätung, Nichtbeförderung und Annullierungen richtet sich nach den Bestimmungen der durchführenden Fluggesellschaften oder den anwendbaren Rechtsvorschriften. Jede Reklamation, Schadenanzeige oder Klage ist in schriftlicher Form an die durchführende Fluggesellschaft zu richten. Die etwaige Aufnahme eines Schadensberichtes am Flughafen oder bei der Prishtinaticket Schweiz AG ersetzt nicht die fristgerechte schriftliche Mitteilung an die zuständige Fluggesellschaft.